Startseite > Energieausweis

Kontakt

Schornsteinfegermeister
Gerd Warnholz
Teegentwiete 8
23816 Leezen

Telefon: 04552 999310
Telefax: 04552 999312
Mobil:    0172 9111335
info@schornsteinfeger-warnholz.de

Ist mein Schornsteinfeger zertifiziert?

Zertifikat

Energieausweis für Wohngebäude

Bestellen Sie Ihren Energieausweis bei Ihrem Schornsteinfeger für Ihr Gebäude.

Der Energieausweis wurde schrittweise eingeführt und ist nun ab dem 01.01.2009 Pflicht! Er hilft Mieter, Vermieter, Käufer und Verkäufer sowie Eigentümer mehr Transparenz für ihren Energieverbrauch zu ermitteln und zeigt Ihnen die Energieeffizienz Ihrer Wohnung bzw. Ihres Gebäudes.

Kennen Sie das?

Sie sitzen in den kalten Monaten in Ihrem Wohnzimmer und sorgen für wohlige Wärme. Dann kommt Ihre Rechnung für die Energieversorgung mit einer saftigen Nachzahlung für Ihre Heizkosten.

Handeln Sie lieber jetzt!

Der Energieausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Ich zeige Ihnen, wie Sie mit Modernisierungsmaßnahmen Ihren Energieverbrauch deutlich reduzieren können.

Ab 2009 ist der Energieausweis für Gebäude Pflicht

Die Einführung der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises erfolgte schrittweise. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Bis 30. September 2008 herrschte Wahlfreiheit zwischen beiden Arten für alle Wohngebäude im Baubestand.

Energieausweis
  • Verbrauchsausweis

Der Energieausweis auf Basis des Verbrauchs kann für alle Gebäude ausgestellt werden, für die der Bedarfskennwert keine Pflicht ist. Der ermittelte Verbrauchskennwert ist im Bandtacho eingetragen und zeigt die Energieeffizienz des Gebäudes an. Der ermittelte Wert ist allerdings abhängig vom Verhalten der Bewohner.

  • Bedarfsausweis

Der Energieausweis auf Bedarfsbasis ist für bestimmte Gebäude Pflicht. In ihm werden die Kennzahlen Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf ausgewiesen, die auf einem Bandtacho die Energieeffizienz des Gebäudes darstellen. Der Energiebedarf wird individuell für eine Gebäude berechnet und zeigt die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik an. Preis auf Anfrage.

Die Pflichttermine zur Erstellung der Energieausweise im Detail

Wohngebäude   Energieausweisart
Neubau f Bedarfsausweis bei Bauvorlage
Bis Baujahr 1965 f Bedarfsausweis
ab dem 01.10.2008
Baujahr 1966-1977
mit bis zu 4 Wohnungen
UNSANIERT
f Bedarfsausweis
ab dem 01.01.2009
Baujahr 1966-1977
mit bis zu 4 Wohnungen
SANIERT
f Bedarfs- oder
Verbrauchsausweis
ab 01.01.2009
Baujahr 1966-1977
ab 5 Wohnungen
f Bedarfs- oder
Verbrauchsausweis
ab 01.01.2009
Ab Baujahr 1978 f Bedarfs- oder
Verbrauchsausweis
ab 01.01.2009
tl_files/images/layout/Energieausweis_fuer_Wohngebaeude_Musterausweis-3.jpg f Verbrauchsausweis

Bedarfsausweise


Modernisierungen