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Schornsteinfegermeister
Gerd Warnholz
Teegentwiete 8
23816 Leezen

Telefon: 04552 999310
Telefax: 04552 999312
Mobil:    0172 9111335
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Ist mein Schornsteinfeger zertifiziert?

Zertifikat

Informationen zu den Gebühren

Alles was per Verordnung oder gar Gesetz uns Bürgern vorgegeben wird, erzeugt ein gewisses Maß an Unmut. Davon ist auch das Schornsteinfegerhandwerk nicht ausgenommen.
Da kommt der Schornsteinfeger zu Ihnen ins Haus obwohl ihn niemand bestellt hat, verrichtet eine Arbeit deren Notwendigkeit Sie anzweifeln, oder meinen ein Anderer könne diese Arbeit genauso gut erledigen.
Und dann sollen Sie dafür auch noch Gebühren bezahlen. Doch halt, so einfach liegen die Dinge nun doch nicht. Der Schornsteinfeger erfüllt die ihm übertragenen Arbeiten, die der Staat nach Anhörung aller Fachverbände dem Schornsteinfegerhandwerk übertragen hat. So stellten die Fachverbände der Heizung und Geräteshersteller erst 2005 im technischen Hearing fest, dass es trotz aller technischen Fortschritte keine eigensicheren Feuerstätten gibt und eine Überprüfung in gewissen Zeiträumen unbedingt erforderlich sei. Diese Überprüfung kann nach Auffassung des Staates kostengünstig, flächendeckend und frei von eigenen Verkaufsinteressen nur vom Schornsteinfegerhandwerk ausgeführt werden. Deshalb werden die für die Schornsteinfegerarbeiten anfallenden Gebühren auch über so genannte REFA-Gutachten (Zeiterfassungsstudien) neutral ermittelt, und dann nach Anhörung der Interessenverbände wie „Haus und Grund“ oder Mietervereinigung“ in Gebühren umgesetzt. Es gibt wohl in der Arbeitsvorgabe und in der Gebührenfestsetzung kein transparenteres Handwerk wie das des Schornsteinfegers.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema dann sprechen Sie bitte mit mir.

Gesetzliche Grundlage der Schornsteinfegergebühren:

In den §§ 24 und 25 des Schornsteinfegergesetzes sind klare Vorgaben über die Gebühren und die Rechnungsstellung festgeschrieben. Wichtigster Anhaltspunkt für die Bemessung der Gebühren ist der Arbeitsumfang, die zeitliche Inanspruchnahme und die dem Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) entstehenden notwendigen Aufwendungen, die mit einer bestimmten Tätigkeit verbunden sind. Als notwendige Aufwendungen gelten insbesondere die Anschaffung von Maschinen, Kehr- und Überprüfungs- sowie Messgeräten. Der Anschaffungspreis, Reparatur- und Instandhaltungskosten sowie der Verschleiß solcher Geräte müssen abgedeckt werden. Eine Erhöhung oder Ermäßigung der Gebühren ist dem BSM nicht gestattet. Der BSM hat eine spezifizierte Rechnung zu erstellen, damit jeder Kunde ohne Schwierigkeit die Rechnung nachprüfen kann.

So setzt sich meine Gebührenrechnung zusammen:

  • Die Grundgebühr

wird für jedes Gebäude, wenn Arbeiten ausgeführt werden, jährlich einmal erhoben. Sie deckt die notwendigen Anschaffungen (siehe Absatz vorher) und die Verwaltung, wie z.B. Rechnungsstellung und deren Bearbeitung, Telefon- und Bürokosten, Kehrbuchführung, Post und die Buchhaltung ab.

  • Die Begehungsgebühr

richtet sich nach der Anzahl der jeweiligen jährlichen Kehr-, Überprüfungs- und Messterminen, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung vorgegeben sind. In dem Betrag sind sämtliche betrieblichen Kfz-Kosten und eine pauschale Anfahrtszeit enthalten.

  • Die Kehr- bzw. Überprüfungsarbeit

richtet sich nach der Art des eingesetzten Brennstoffes und der Benutzung der daran angeschlossenen Feuerstätten. In dem Betrag sind die Anschaffung und der Verschleiß der Kehr-und Überprüfungsgeräte sowie die zeitliche Arbeitsaufwand enthalten.

  • Die Messung / Abgaswegüberprüfung

Die Messung wird auf Grundlage der 1.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einmal jährlich durchgeführt. Die Abgaswegüberprüfung wird auf Grundlage der Kehr- u. Überprüfungsordnung je nach Bauart der Gasfeuerstätte einmal im Jahr oder nur alle zwei Jahre durchgeführt. In diesen Beträgen sind die Anschaffungs-, Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungskosten, die Zeiten für die Anmeldung, das Erstellen der Messbescheinigung, die Datenverwaltung, die Erstellung von Statistiken und der zeitliche Arbeitsaufwand enthalten.